Freitag, 1. Juni 2012

Kajakfahren und "Natura 2000"

In Zusammenhang mit der Slalomstrecke kam durch die Anregung vom Naturtreff-Eisvogel-Verein die Diskussion auf, man möge sich doch gemeinsam überlegen wie Freizeit- und Naturschutzinteressen auf der Ahr ohne vorprogrammierte Konflikte untergebracht werden können. Von Seiten des Naturtreff-Eisvogel-Vereins besteht die nachvollziehbare Befürchtung, dass in Zukunft die Wassersportaktivitäten einen starken Zuspruch erfahren werden. Somit wäre es sinnvoll frühzeitig gewisse Vereinbarungen zu treffen und diese schriftlich in Form einer „Grundsatzerklärung“  mit folgenden „goldenen Regeln“ festzuhalten:
  • Nur ausgewiesene Ein- und Ausstiege benutzen.
  • Der Abschnitt Russenbrücke in St.Georgen bis Brücke in Stegen (Biotop und Natura 2000 Gebiet) gilt als Tabuzone 
  • Schotter- und Sandinseln von April bis Juli nicht betreten! (Bodenbrüter)
  • Zeitliche und räumliche Einschränkungen laut Beschlüsse der Landesregierung sind einzuhalten!
Der KCP sieht vorerst aus folgenden Gründen keine Notwendigkeit die Grundsatzerklärung  zu unterzeichnen:
  • Der KCP sieht sich bei Unterzeichnung der Grundsatzerklärung in der Rolle als verantwortlicher Verein für alle Kanuten, welche auf der Ahr paddeln. Zumal nicht alle Kanuten Mitglied des KCP sind, kann und will der Verein dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Nichts desto trotz ist der KCP bemüht, die Bedenken des “ Naturtreff Eisvogel“  intern und nach außen zu kommunizieren sowie die  gewünschten Verhaltensregeln und deren Einhaltung den Mitgliedern des KCP strengstens nahezulegen.
  • Der KCP ist der Meinung, dass die sensiblen Zonen wie Stegener Ahrauen ohnehin für viele Kanuten nicht reizvolles Paddelgewässer ist und somit die Belastung von Seiten des KCP für die geschützte Fauna und Flora als äußerst gering einzuschätzen ist.
  • Die Mitglieder des KCP halten sich ohnehin schon an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln und sieht deshalb nicht die unmittelbare Notwendigkeit das noch einmal schriftlich zu untermauern. Bei Übertretungen und Verstöße stellt sich der KCP diskussionslos hinter die gesetzlich vorgegebenen Sanktionen.
  • Der KCP fühlt sich verantwortlich, dass diese Sportart auch in Zukunft auf der Ahr praktiziert werden kann. Es ist somit nicht sinnvoll Tabuzonen zu definieren bevor eine negative Störung der Flora und Fauna durch Kanuten nachgewiesen wurde.
Am 30.05.2012 fand ein Treffen zwischen Vertretern des Naturtreff-Eisvogel-Vereins, dem Amt für Wasserschutzbauten und dem Kayakclub Pustertal statt, in dem die Position und die Bedenken aller Parteien noch einmal  geäußert und ausdiskutiert wurden.
Aus dem Gespräch ging heraus, dass es im Rahmen der laufenden Renaturierungsarbeiten an der Ahr schon länger ein Bestreben gibt  gewisse Schutzzonen für die Ahr zu definieren (und im Gegenzug für Freizeitaktivitäten die nötigen Ressourcen bereitzustellen). Der Diskussion können und sollen wir uns somit nicht entziehen.  Um zu vermeiden, dass über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, sind wir nun gefordert die beste Lösung zu finden.

Schlussendlich wurden folgende Punkte zwischen den Parteien festgehalten:
  • Von der Unterzeichnung der „Grundsatzerklärung“ wird vorerst abgesehen, da wie bereits erwähnt einige Punkte ohnehin schon gesetzlich geregelt sind und zum derzeitigen Stand noch keine Belastung der als  „Tabuzonen“ vorgeschlagenen Gebiete  von Seiten der Kanuten besteht.
  • Der „Naturtreff-Eisvogel“  sieht die Problematik des Kayakfahrens vor allem in der Störung der Vogelarten: Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Teichhuhn, Sumpfhühner, Eisvogel und Rohrdommel. Es handelt sich bei den meisten Arten um Bodenbrüter, welche die Eier auf Sand- und Schotterbänken ablegen und hauptsächlich durch offenen Sichtkontakt in ihrem Brutverhalten gestört werden.
  • Die Belastung der betroffenen Gebiete soll über ein sowohl vom  „Naturtreff-Eisvogel“ als auch vom “KCP“ getragenes Monitoring näher erfasst werden. Dazu ist der „Naturtreff-Eisvogel“  bemüht die Brutnachweise der zu schützenden Vogelarten zu erheben und der „KCP“ protokolliert die erfolgten Kayaktouren an der Ahr , welche von Seiten der Mitglieder  des Vereins unternommen werden.  Die Daten sollen dabei als Gesprächsbasis für weiterführende Diskussionen dienen.
  • Der KCP verpflichtet sich alle notwendigen Informationen, die zum Schutz und zur Erhaltung der betroffenen Gebiete und deren Arten dienen, zwischen den Mitgliedern des Vereins und wenn möglich auch nach außen weiterzugeben.
  • Der KCP ist bemüht, dass die notwenigen Verhaltensregeln, die zum Schutz und zur Erhaltung der betroffenen Gebiete und deren Arten dienen, von den Mitgliedern des Vereins eingehalten werden.
Im Herbst soll erneut ein Treffen zwischen den genannten Parteien stattfinden, bei dem die Tätigkeiten und die erhobenen Daten vorgelegt und die weitere Vorgehensweise diskutiert werden sollen.

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